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Stromvertrag zwischen vermieter und mieter


Publicado el 3/8/2020

Ihr Vermieter kann Ihnen Energie in Rechnung stellen, wenn dies in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich angegeben ist. Wenn Ihr Vertrag besagt, dass Sie Ihre Energierechnungen an Ihren Vermieter bezahlen müssen, dann sind Sie nicht verpflichtet, etwas an Ihren Energieversorger zu zahlen. Für Studierende gilt das gleiche Prinzip wie für andere Mieter. Wenn Sie Ihre Energie direkt bezahlen, sind Sie berechtigt, zu wechseln. Es ist jedoch erwähnenswert, dass viele Vermieter Verständnis haben und möglicherweise zustimmen, Ihren Lieferanten zu wechseln, wenn Sie fragen, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Lassen Sie jedoch Ihren Vermieter wissen, wenn Sie sich entscheiden, den Energieversorger zu wechseln. Dies ist nicht obligatorisch, aber die Geste wird oft geschätzt und kann in Ihren Mietvertrag geschrieben werden. Wenn Sie Mieter sind und Ihre Energierechnungen sparen möchten, können Sie den Energieversorger wechseln, es sei denn, Ihr Vermieter zahlt die Gebühren. Die Tatsache, dass Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, in der Sie leben, hat keinen Einfluss auf Ihre Wechselrechte. Wenn Sie nach dem Verbraucherschutzrecht eine Immobilie vermieten und direkt für die Bezahlung der Gas- und/oder Stromrechnungen verantwortlich sind, haben Sie das Recht, Ihren eigenen Energieversorger zu wählen. Ihr Vermieter oder Vermieter sollte dies nicht unzumutbar verhindern.

Ihr Mietvertrag sollte detailliert dartun, ob Sie oder Ihr Vermieter für die Bezahlung des Gases oder Stroms verantwortlich sind. Als Mieter sind Sie nicht für Reparaturen an Ihrer Zentralheizung verantwortlich. Dies ist eine der Pflichten des Vermieters. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die gelieferten Geräte den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ihr Vermieter kann nicht aufhören, einen Vorauszahlungszähler durch einen normalen Zähler zu ersetzen, mit dem Sie nach der Energienutzung und nicht im Voraus bezahlen können. Sie brauchen dafür nicht die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ihr Vermieter hat das Recht, Ihren Energieversorger nur dann zu wählen, wenn er direkt für die Bezahlung des Gases oder Stroms verantwortlich ist. Diese Situation ist üblich, wenn Sie in Mietunterkünften wohnen und Ihren Energieverbrauch direkt an Ihren Vermieter bezahlen. Die Situation kann auch entstehen, wenn Sie in einem Wohnwagenpark leben und den Grundstückseigentümer für den Energieverbrauch bezahlen oder wenn Sie in einem Hausboot leben und den Anlegeplatzbetreiber für Energie bezahlen. Gelegentlich wird ihnen auch der Vermieter eines Ferienhauses direkt ihren Energieverbrauch in Rechnung stellen.

Wenn Sie auf Ihren Gas- oder Stromrechnungen zurückbleiben, kann Ihr Energieversorger einen Vorauszahlungszähler installieren. Ihr Vermieter kann dies nicht aufhalten, und Sie brauchen ihre Erlaubnis nicht. Wenn Sie gerade in eine gemietete Immobilie mit Einem Vorauszahlungszähler gezogen sind, stellen Sie sicher, dass Sie – oder Ihr Vermieter, wenn er für die Bezahlung der Rechnungen verantwortlich ist – Ihren Lieferanten sofort über den neuen Mietvertrag informieren. Dies ist so können Sie sicher sein, dass Sie die richtigen Sätze zahlen und nicht die Schulden eines ehemaligen Mieters zurückzahlen. Wenn Sie denken, dass Ihr Vermieter Sie überfordert hat, fragen Sie ihn nach einer Kopie der Rechnung und bitten Sie ihn, zu erklären, wie sie die Gebühren berechnet haben. Tatsächlich hat sich die Energieregulierungsbehörde Ofgem vorgenommen, alle Missverständnisse in Bezug auf dieses Thema aufzuklären, und hat zuvor Leitlinien herausgegeben, in denen das Recht der Mieter auf einen Wechsel hervorgehoben wird. Die zugrunde liegende Botschaft war klar: Mieten geben Nicht auf, einen billigen Energieversorger zu finden.

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